Weltgedenktage, Sozial-, Arbeits- und Frauenminister sowie Non-Profit-Organisationen weisen immer wieder darauf hin: die ungleiche Bezahlung für die gleiche Leistung.
Egal, ob dies zwischen Männer- und Frauenarbeit ist oder ob es sich um regional unterschiedliche Löhne für die gleiche Leistung handelt. Arbeiterbewegungen haben diesen Slogan auf ihre Fahnen geschrieben, gesetzliche Kollektivlöhne sollten den Lohn für gleiche Leistungen nivellieren.
Ich persönlich habe mich lange innerlich dagegen gewehrt, dass wir den sogenannten „Arbeitsmarkt“ auch unter marktwirtschaftlichen Bedingungen betrachten. Die Arbeitskraft eines Menschen sollte doch nicht mit der Leistung einer Maschine verglichen werden.
Trotzdem bin ich zur Erkenntnis gekommen, dass der Arbeitsmarkt von den betroffenen Personen gleich gelebt wird wie jede andere Wirtschaftsleistung in unserem Kulturkreis.
Wenn eine Stelle als Teilzeitarbeitskraft in einem Geschäft oder Büro ausgeschrieben wird und zehn interessierte Frauen melden sich ernsthaft für diese eine Stelle, so wird der zukünftige Arbeitgeber nicht gezwungen sein, mehr als den gesetzlichen Kollektivlohn zu zahlen. Wenn aber eine Stelle als Logistiker mit pauschalierten Überstunden frei wäre und mehrere Wochen lang findet sich keiner bereit, diesen Job um den gesetzlichen Mindestlohn zu erledigen, dann wird der zukünftige Arbeitgeber so lange etwas drauf legen müssen, bis jemand den Job zur Zufriedenheit erledigt. Somit gibt es den Unterschied, auf der einen Seite „nur“ den gesetzlichen Mindestlohn, auf der anderen Seite zusätzliche Benefits.
Noch deutlicher wird es bei wichtigen Managementaufgaben im Betrieb. Der Eigentümer eines Unternehmens wird jener Person die Geschäftsführung anvertrauen, von der er im Vorhinein überzeugt ist, dass das Unternehmen durch diese Person dem Unternehmensziel am raschesten nahe kommt. Dafür ist der geforderte Betrag zu löhnen. Eine Person, von der man dies nicht erwarten kann, wird diesen Job nicht bekommen, auch wenn sie wesentlich billiger zu haben wäre.
In diesem Bereich geht es nach meiner Erfahrung nicht so sehr darum, ob es sich um Mann oder Frau handelt, sondern ob der Person zugetraut wird, diese Aufgabe erfolgreich zu erfüllen.
Gleicher Lohn für gleiche Leistung ist somit am ehesten im öffentlichen Dienst messbar, im Handel wird dies immer relativ sein.
Prem 21/2015