Kolumn

Hochgiftiges Backpulver?

Die europäische Gesellschaft, vertreten durch das europäische Parlament, hat durch den Green Deal signalisiert, dass sie eine umweltfreundlichere Lebensmittelproduktion wünscht.

Ein absurder Beschluss dazu wird in den nächsten Tagen in Brüssel gefasst.

Eines steht fest: 95% der europäischen Bevölkerung hat eine Bestellung aufgegeben und knapp 5% hat diese Bestellung zu liefern. Es wird am agrarischen Sektor und nicht an den Konsumenten liegen, ob sie die Kosten für diese Veränderung in ihren Preiskalkulationen unterbringen.

Absurdität kaum zu überbieten

So ein Auswuchs, der an Absurdität kaum zu überbieten ist, scheint jetzt in den nächsten Tagen in Brüssel fest gemacht zu werden. Im Zuge der Reduktion von chemischen Pflanzenschutzmitteln um 50% musste eine Bewertung der einzelnen chemisch-synthetischen und der biologischen Pflanzenschutzmittel erstellt werden.

Eine Bewertung nur durch Aufwandmengen in Kilo pro Hektar gibt nicht wirklich Sinn, da zB. drei Kilo des einen Pflanzenschutzmittels harmloser sein können als 10 Dekagramm pro Hektar eines andern Produktes.

Somit haben die Mühlen der Technokraten und Lobbyisten zu mahlen begonnen. Heraus gekommen sind Ergebnisse, die wie erwähnt, an Absurdität nicht mehr zu toppen sind.

Da wird Backpulver (Bicarbonat), vorwiegend in der Bioproduktion zur Regulierung von Pilzkrankheiten eingesetzt, mit 800% giftiger bewertet als ein chemisch-synthetisches Fungizid mit dem Wirkstoff Difenoconazol.

Entweder ist Backpulver so hoch giftig, dass wir weltweit schon seit Jahrzehnten daran Schaden genommen hätten oder ist Difenoconazol so unbedeutend, dass wir es bedenkenlos in unseren Lebensmittelkreisläufen dazu mischen könnten.

Die Erklärung, wie so etwas entsteht

Die Erklärung zum Entstehen dieser absurden Situation ist sachlich begründet.

Alle Wirkstoffe werden einer wissenschaftlichen Bewertung nach einem vor gegebenen Bewertungsschema unterzogen.

Dieses Bewertungsschema nimmt kaum Rücksicht darauf, ob es sich um einen chemisch-synthtischen Wirkstoff handelt (der in Produktionsanlagen nach vorgegebenen chemischen Formeln produziert wird), ob es sich um Pflanzenauszüge oder gar pflanzeneigene Wirkstoffe, ob es sich um Herkünfte tierischen oder mineralischen Ursprungs handelt.

Ein Teil des Agrarsektors fordert seit längerer Zeit eine besondere Berücksichtigung dieser unterschiedlichen Ausgangssituationen in neuen Bewertungskriterien. Gültig sind diese neuen Kriterien derzeit aber nicht.

So ist es passiert, dass in den nächsten Tagen eine Absurdität auf EU-Ebene in einen rechtlichen Rahmen gegossen wird. 


Fritz Prem