Die sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz hat mit „#metoo“ weltweit eine Welle der Empörung und Betroffenheit losgetreten. Neben einer Reihe von Konsequenzen in der Filmindustrie haben vor kurzem auch Veröffentlichungen aus der Vergangenheit bekannter, langjähriger Politiker zu deren Rücktritten geführt.
Sexuelle Belästigung hat auf einem Arbeitsplatz nichts verloren. Der Gesetzgeber hat sogar dafür Vorsorge getroffen, dass ein Arbeitgeber ab Bekanntwerden einer derartigen Belästigung umgehend Maßnahmen zu treffen hat, ansonsten macht er sich selbst im gleichen Ausmaß schuldig wie der Anlassgeber einer sexuellen Belästigung.
Die festgeschriebenen Linien im Gesetz sind klar, die gelebte Praxis im Tagesgeschäft ist eigentlich auch klar. Überall dort, wo die persönliche Grenze eines Untergebenen, Mitarbeiters, Kollegen oder auch Vorgesetzten erreicht ist, ist „Ende der Durchsage“ - dies ohne irgendwelche Kompromisse. Auch „verbale Wiederholungstäter“ sind davon nicht ausgenommen. Dass diese Grenzen bei jedem Einzelnen auf Grund seiner Sozialisierung auf unterschiedlichem Niveau liegen können, ist belanglos.
In meiner früheren, über zehnjährigen Tätigkeit als Vorstandsvorsitzender eines Obsthandelsunternehmens mit über einhundert Mitarbeitern wurde ich am Beginn mit zwei Fällen von sexueller Belästigung konfrontiert. Als Vertreter des Arbeitgebers war es meine Aufgabe, zu handeln.
Der erste Fall einer Anschuldigung wegen sexueller Belästigung entpuppte sich beim ersten Gespräch als Racheakt für eine verschmähte Liebe am Arbeitsplatz. Dieser Frau war zu diesem Zeitpunkt nicht bewusst, dass sie hier nicht nur dem Kollegen einen Denkzettel verpasst, sondern dass hier auch persönliche Existenzen zerstört werden. Nach einer öffentlichen Entschuldigung hatte sich diese emotionale Situation gelöst.
Der zweite Fall war eine ganz konkrete Anschuldigung einer Schlüsselfachkraft gegenüber ihrem männlichen Vorgesetzten. Die Vorsitzende im Betriebsrat war damals eine Frau, die mit beiden Beinen im Leben stand. Mit ihr gemeinsam konnten die vom Gesetzgeber vorgesehenen Maßnahmen rasch und konsequent umgesetzt werden.
Es kam zwar zu einem außergerichtlichen Tatausgleich, aber es gab nur Verlierer.
Die Schlüsselfachkraft wollte im Betrieb nicht mehr weiterarbeiten, der Vorgesetzte hat sein Ablaufdatum ebenfalls erhalten. Der Betrieb hat zwei fachlich versierte Mitarbeiter verloren.
Dieser Vorfall war damals im Unternehmen Tagesgespräch. Wir haben bewusst bei der folgenden Betriebsversammlung erklärt, dass es im gesamten Unternehmen null Toleranz für ein Überschreiten der Grenzen in diesem Bereich gibt.
Bei den Beteiligten gab es nur Verlierer, einzig das zukünftige Arbeitsklima hat damals gewonnen.
Fritz prem