Kolumn

Pflanzenschutzmittel - Rückstand - wie viel ist erlaubt?

Der Gesetzgeber hat im Zuge der Zulassungsverfahren für Pflanzenschutzmittel die Höchstwerte für jeden erlaubten Wirkstoff begrenzt. Diese gelten für den Zulassungszeitraum, also meist für zehn Jahre. Große Kunden mit einer entsprechenden Marktmacht reizen die Möglichkeit von reduzierten Rückständen mit verbindlichen Kundenprogrammen in wesentlich kürzeren Abständen aus. So versuchen sie, über eine verringerte Anzahl von festgestellten Wirkstoffen im marktfähigen Obst oder Gemüse den Produzenten zu zwingen, nur mehr drei oder vier relevante Wirkstoffe in der Kulturführung ein zu setzen. Dass dies im Resistenzmanagement fatal ist, ist eine andere Geschichte. Andere Kundenprogramme haben nur 50, 30 oder 10% des gesetzlichen Wertes an Rückständen am frischmarktfähigen Obst oder Gemüse als Grundlage. Falls bei einem Kundenprogramm die geforderte Reduktion in dem Jahr nicht machbar ist, dann wird einfach die Anforderung so weit gelockert, bis es wieder ausreichend Produktion für den Bedarf des Kunden gibt.

So sehr dies eine massive Herausforderung  für den Produzenten ist, so muss man ehrlicherweise zugeben, dass dies ein Regulativ ist, Rückstände in kürzeren Zeiten ab zu senken, als es der Gesetzgeber je in der Lage wäre.

Die Diskussion, inwieweit sich biologische Pflanzenschutzmittel und synthetisch hergestellte Pflanzenschutzmittel in der Beurteilung unterscheiden, werden wir uns in einer der nachfolgenden Kolumnen unterhalten.

Durch den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln während der Produktion gibt es am fertigen Produkt Rückstände, auch wenn sie den gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Durch die immer genaueren Analysemethoden findet man Rückstände, über die man diskutiert, ob sie in den geringen Mengen noch gesundheitsschädlich sind oder nicht. Aus heutiger Sicht nein, aber wer weiß, wie wir das eine oder andere in einigen Jahren sehen. Ein Restrisiko bleibt.

Dieses Spannungsfeld ist eigentlich ein ständiger „Deal“, der zwischen Produzenten und Konsumenten laufend neu ausgehandelt wird. Dies frei nach dem Motto: eine Kleinigkeit wird schon nicht schaden.  Es ist dies ein Match, das der Produzent auf längere Sicht nicht gewinnen kann. Am Ende dieser Entwicklung wird der Konsument beziehungsweise der  Kunde als sein Mittler in dieser Sache, dem Produzenten erlauben, das von ihm gekaufte Produkt während der Produktion mit synthetischen Chemikalien zu behandeln. Auf dem vom Konsumenten gekauften Produkt wird er aber null Rückstand tolerieren. Der erste Produzent, der dies schafft, bleibt im Rennen.

Prem 06/2015