Der Rat der Europäischen Union hat im Dezember 2019 die nächsten Schritte zur besseren Bekämpfung betrügerischer Praktiken in der Agrar- und Lebensmittelkette beschlossen. Darin erkennt er an, dass der derzeitige Rechtsrahmen auf EU-Ebene im Allgemeinen ausreichend ist, um Lebensmittelbetrug zu bekämpfen.
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Gleichzeitig stellt der Rat fest, dass es nach wie vor Herausforderungen, beispielsweise die Notwendigkeit besonderer Fachkenntnisse, sowie eines internationalen Ansatzes zur Durchsetzung von Kontrollen des Internetverkaufs gibt, so der Deutsche Fruchthandelsverband e.V. (DFHV).
Die Mitgliedstaaten sollen die Agrar- und Lebensmittelunternehmer bei der Entwicklung ihrer Managementsysteme für Lebensmittelsicherheit und Qualitätskontrollsysteme unterstützen und leiten, um Lebensmittelbetrug aufzudecken und zu bekämpfen. Weiter fordert der Rat die Kommission auf, zu prüfen, ob die Vorschriften und Leitlinien für die Rückverfolgbarkeit verschärft werden müssen.
Quelle: DFHV Newsletter aktuell 12/2019
Veröffentlichungsdatum: 03. Januar 2020