Die BayWa AG, München und das Bundeskartellamt haben sich auf die Beendigung des Kartellverfahrens zum Handel mit Pflanzenschutzmitteln geeinigt. Das Unternehmen hat sich entschieden, das komplexe, zeitaufwändige und ressourcenintensive Verfahren mittels eines Settlements zu beenden.
Das Settlement beinhaltet die Zahlung einer Summe bis zu 68,6 Mio. Euro. Aus rechtlichen Gründen könnte sich diese Summe in den nächsten Wochen noch reduzieren. Eine Ergebnisbelastung des Jahres 2019 aus dieser Einigung mit dem Kartellamt wird durch Sondererträge aus verschiedenen Beteiligungsverkäufen vollständig ausgeglichen. Der Vorstand geht ungeachtet dessen weiterhin von einer Ergebnissteigerung 2019 im Vergleich zu 2018 aus.
Das Bundeskartellamt ist seit Anfang 2015 Vorwürfen hinsichtlich wettbewerbsbeschränkender Absprachen von dreizehn Anbietern von Pflanzenschutzmitteln nachgegangen. Die BayWa AG hat mit dem Bundeskartellamt zur Aufklärung der Vorwürfe vollumfänglich zusammengearbeitet. Das Unternehmen hat nach reiflicher Abwägung das Settlement akzeptiert, um Rechtssicherheit für das Unternehmen herzustellen und die Interessen der Aktionäre zu schützen.
Die BayWa verweist darauf, dass die Kunden im Zusammenhang mit diesem Verfahren keinen wirtschaftlichen Schaden gehabt haben. Dies sei, so die BayWa, auf das schon immer im Unternehmen geltende, stark gestaffelte, sehr individualisierte Preissystem zurückzuführen.
Quelle: Baywa AG
Veröffentlichungsdatum: 06. Januar 2020