Im laufenden Kalenderjahr 2019 hat die EU-Kommission insgesamt 17 Verordnungen zur Änderungen von Rückstandshöchstgehalten (RHG) veröffentlicht. 12 Verordnungen wurden bereits umgesetzt, für 5 Verordnungen gelten die neuen Rückstandshöchstgehalte erst ab 2020, so der Deutsche Fruchthandelsverband e.V. (DFHV).
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Seit Oktober 2019 wurden weitere Verordnungsentwürfe zur Diskussion vorgelegt. Da die neue EU-Kommission ihre Arbeit erst im Dezember aufnehmen konnte, wurden die Abstimmungen auf 2020 verschoben. Einige Entwürfe sollen bereits in der nächsten Sitzung des Ständigen Ausschusses im Februar 2020 final abgestimmt werden, so dass mit einer kurzfristigen Umsetzung zu rechnen ist.
Details zu den jeweiligen Änderungen für den Obst- und Gemüsebereich erhalten die DFHV-Mitglieder über einen separaten QM-Informationsverteiler.
Quelle: DFHV Newsletter aktuell 12/2019
Veröffentlichungsdatum: 09. Januar 2020