Stellvertretend für die Großhandelsebene hat der Dachverband BGA kürzlich an einem ersten Arbeitstreffen des Dialogforums Groß- und Einzelhandel zur Reduzierung der Lebensmittelverschwendung teilgenommen, wie der Deutsche Fruchthandelsverband (DFHV) in einer Mitteilung schreibt. Dieses findet im Rahmen der Nationalen Strategie ur Reduzierung der Lebensmittelverschwendung des BMEL statt.
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Laut BMEL könne mit erfolgreichen Maßnahmen im Rahmen der Dialogforen Forderungen nach gesetzlichen Maßnahmen zur Verringerung der Lebensmittelverschwendung begegnet werden. Offensichtlich hat die Verbraucherkampagne des BMEL „Zu gut für die Tonne“ zwar einige Millionen Euro gekostet, aber nicht den gewünschten Effekt gehabt.
Das Dialogforum Groß- und Einzelhandel wird bis 2022 laufen und umfasst drei Kernelemente: Erarbeitung einer freiwilligen Branchenvereinbarung, Messungen in Modellvorhaben sowie Demonstrationsprojekte. Ziel des BMEL und seiner Projektpartner CSCP (Centre on Sustainable Consumption and Production) und Thünen Institut ist es, im Rahmen des Dialogforums eine freiwillige Vereinbarung der Groß- und Einzelhandelsunternehmen zur Erreichung des Nachhaltigkeitsentwicklungsziels (Ziffer 12.3) der Vereinten Nationen zu erarbeiten. Dieses besagt, dass bis 2030 die weltweiten Lebensmittelabfälle pro Kopf auf Einzelhandels- und Verbraucherebene halbiert und Lebensmittelverluste entlang der Produktions- und Lieferketten, einschließlich der Verluste nach der Ernte, reduziert werden sollen.
Der BGA hat sich für einen Austausch grundsätzlich offen gezeigt. In enger Abstimmung mit dem DFHV hat er allerdings betont, dass Groß- und Außenhandelsunternehmen bereits aus eigenem Antrieb alles ihnen Mögliche tun, um Lebensmittelverluste zu verhindern, da diese immer einen wirtschaftlichen Schaden für die Unternehmen bedeuten. Zudem gibt es gegenläufige Kampagnen in den Bundesministerien BMEL und BMU. So ist zum Beispiel der generelle Verzicht auf die Folierung von Gurken zwar ein Beitrag zur Plastikmüllvermeidung, hatte aber zeitweise den Effekt, dass bis zu 20 % aller Lieferungen komplett zurückgewiesen wurden und nur noch vernichtet werden konnten.
Quelle: DFHV Newsletter aktuell 12/2019
Veröffentlichungsdatum: 28. Januar 2020