Unter Lebensmittelbetrug versteht man üblicherweise das vorsätzliche Inverkehrbringen von Lebensmitteln mit dem Ziel, durch Verbrauchertäuschung einen finanziellen oder wirtschaftlichen Vorteil zu erlangen. Die Täuschung kann zum Beispiel durch unerlaubte Zusätze, Änderung der Zusammensetzung der Lebensmittel oder bewusste Falschdeklaration erreicht werden.
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Zur Bekämpfung von Lebensmittelbetrug werden die Informationen in einem europäischen Behördennetzwerk ausgetauscht (Food Fraud Network). Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) ist dabei die nationale Kontaktstelle in Deutschland. Experten werten die Informationen zu Betrugsfällen systematisch aus und stehen im fachlichen Kontakt mit den ermittelnden Behörden, um Entwicklungen frühzeitig erkennen und präventive Maßnahmen ergreifen zu können, so der Deutsche Fruchthandelsverband e.V. (DFHV).
Zu dem Netzwerk gehören außerdem das BMEL, das BVL, die für die Lebensmittelüberwachung zuständigen Behörden, das Nationale Referenzzentrum für authentische Lebensmittel am Max-Rubner-Institut (NRZ-Authent) sowie die Staatsanwaltschaften, die Zollverwaltung sowie die Polizeibehörden Europol und Interpol.
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Quelle: DFHV Newsletter aktuell 1/2020
Veröffentlichungsdatum: 13. Februar 2020