Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft hat am 20. Februar die Nominierten für den diesjährigen Zu gut für die Tonne! - Bundespreis bekanntgegeben. Insgesamt 131 Ideen wurden in diesem Jahr eingereicht. Daraus hat die siebenköpfige Jury unter Vorsitz von Bärbel Dieckmann, ehemalige Präsidentin der Welthungerhilfe e.V., 14 Projekte als Finalisten ausgewählt.
Zu gut für die Tonne! Foto © BMEL
Besonderen Wert legte die Jury in diesem Jahr auf die Vorbildwirkung der Projekte, also inwieweit sich die Idee auch in die Breite tragen lässt.
Preis wird in den Kategorien Handel, Gastronomie, Landwirtschaft & Produktion, Gesellschaft & Bildung sowie Digitalisierung verliehen
„Lebensmittel sollten wir wertschätzen, nicht wegwerfen. Über zwölf Millionen Tonnen landen in Deutschland aber jährlich noch im Müll. Das ist eine Verschwendung wertvoller Ressourcen, auch ein ethisches Problem. Mit unserer Nationalen Strategie zur Reduzierung der Lebensmittelverschwendung gehen wir das entlang der gesamten Versorgungskette an. Die besten Ideen hat aber nicht allein die Politik. Mit unserem Bundespreis unterstützen wir seit vielen Jahren innovative und kreative Vorschläge aus der Gesellschaft, die sich hier engagiert“, so die Bundesministerin Julia Klöckner anlässlich der Nominierung.
Der Preis wird in den Kategorien Handel, Gastronomie, Landwirtschaft & Produktion, Gesellschaft & Bildung sowie in der Kategorie Digitalisierung verliehen. Zudem werden zwei mit insgesamt 15.000 Euro dotierte Förderpreise vergeben. Die Gewinner werden am 6. Mai 2020 im Rahmen einer festlichen Preisverleihung durch Bundesministerin Julia Klöckner ausgezeichnet.
Den Zu gut für die Tonne!-Bundespreis vergibt das BMEL zum fünften Mal an herausragende Projekte, die dazu beitragen, Lebensmittelverschwendung zu reduzieren. Im Sinne der Nationalen Strategie zur Reduzierung der Lebensmittelverschwendung wird dabei die ganze Bandbreite der Lebensmittelversorgungskette ins Visier genommen: Bewerben konnten sich Unternehmen, Start Ups, landwirtschaftliche Betriebe und Gastronomie, Verbände, Vereine, NGOs, Kommunen, Forschungseinrichtungen ebenso wie Einzelpersonen.
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Quelle: BMEL
Veröffentlichungsdatum: 25. Februar 2020