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Januar 2020: Nichtgenehmigung von drei PSM-Wirkstoffen

Die Kommission hat im Januar 2020 bereits für drei Wirkstoffe die EU-Genehmigung nicht erneuert. Betroffen sind die Substanzen Chlorpyrifos, Chlorpyrifos-methyl und Thiacloprid. Damit endet die Möglichkeit zur Verwendung dieser Wirkstoffe für Pflanzenschutzmittel (PSM) auf EU-Ebene, so der Deutsche Fruchthandelsverband e.V. (DFHV).

Bildquelle: Shutterstock.com PSM
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Die beiden EU-Verordnungen für Chlorpyrifos und Chlorpyrifos-methyl traten schon am 16. Januar 2020 in Kraft, noch bevor die reguläre EU-Genehmigung Ende Januar 2020 geendet wäre. Die EU-Mitgliedstaaten haben lediglich einen Monat Zeit (bis 16. Februar 2020), um die Zulassungen für PSM mit diesen Wirkstoffen zu widerrufen. Etwaige Aufbrauchfristen enden spätestens am 16. April 2020.

Bei Thiacloprid haben die EU-Mitgliedstaaten ein halbes Jahr Zeit (bis 3. August 2020) die Zulassungen zu widerrufen. Die Aufbrauchfristen enden erst ein Jahr nach Inkrafttreten der EU-Verordnung, das heißt bis zum 3. Februar 2021.

In der Regel erfolgt im Anschluss an eine Nichtgenehmigung von Wirkstoffen auf EU-Ebene auch eine Absenkung der gesetzlichen Rückstandshöchstgehalte.

Quelle: DFHV Newsletter aktuell 1/2020
 

Veröffentlichungsdatum: 26. Februar 2020