In der letzten Sitzung des Ständigen Ausschusses (SCoPAFF Residues) am 17./18. Februar 2020 haben die EU-Mitgliedstaaten mit jeweils qualifizierter Mehrheit insgesamt acht Verordnungsentwürfe zur Änderung von Rückstandshöchstgehalten (RHG) angenommen. Darunter für Obst und Gemüse die Festlegung spezifischer RHGs für Chlorat sowie verschiedene RHG Absenkungen, unter anderem für Chlorpyrfos/Chlorpyrifos-methyl und für die Anwendung von Dimethoat/Omethoat auf Kirschen.
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Details zu den entsprechenden Entwürfen, den zugehörigen Produkt-/Wirkstoffkombinationen und den entsprechenden Zeitschienen, ab wann die neuen RHG voraussichtlich gültig werden, erhalten die DFHV-Mitglieder über den QMInfoverteiler.
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Quelle: DFHV Newsletter aktuell 2/2020
Veröffentlichungsdatum: 09. März 2020