Zwischen dem 15. März und dem 30. Juni 2020 ist es verboten, Bienen ins Feuerbrand-Schutzgebiet sowie Bienen innerhalb des Schutzgebietes aus Gemeinden mit Feuerbrandbefall in befallsfreie Gemeinden zu verstellen, wie Agroscope in Wädenswil am Montag, 9. März 2020 mitteilt.
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Weil die Bakterienkrankheit in grossen Teilen der Schweiz bereits verbreitet ist, ist nur das Wallis Feuerbrand-Schutzgebiet, berichtet der Landwirtschaftlicher Informationsdienst Lid.
Detaillierte Informationen sind unter www.feuerbrand.ch -> Bienenverstellverbot erhältlich.
Quelle: Lid.ch
Veröffentlichungsdatum: 10. März 2020