Die Bundesvereinigung der deutschen Ernährungsindustrie e.V. (BVE) begrüßt die „Grundsatzvereinbarung zur Reduzierung von Lebensmittelabfällen“ zwischen dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) und den Verbänden der deutschen Landwirtschaft, Ernährungs- und Lebensmittelwirtschaft sowie der Gastronomie und der Hotellerie.
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Das gemeinsame Ziel, die Menge an Lebensmittelabfällen und -verlusten auf allen Stufen der Wertschöpfungskette (bis hin zum Verbraucher) sowie an den Schnittstellen zwischen den Akteuren nachhaltig zu reduzieren, kann nur in enger Zusammenarbeit mit der Politik und allen Akteuren in der Lebensmittelwertschöpfungskette erreicht werden. Hierzu wird es in den nächsten Monaten und Jahren einen sehr intensiven Austausch in den branchenspezifischen Dialogforen im Rahmen der Nationalen Strategie der Bundesregierung zur Reduzierung von Lebensmittelabfällen in Deutschland kommen. Dazu gehört auch eine Klärung verschiedener Fragestellungen sowie ggf. die Überprüfung und Änderung bestehender Regelungen und Vereinbarungen. Die Zusage des Ministeriums, gesetzliche Regelungen zu prüfen, sofern begründeter Anlass besteht, dass sie die Entstehung von Lebensmittelverlusten befördern, wird seitens der BVE begrüßt. Natürlich muss dabei klar sein: Dort wo es zu Zielkonflikten zwischen der Reduzierung von Lebensmittelabfällen sowie der Qualität und der Sicherheit von Lebensmitteln kommt, muss die Lebensmittelsicherheit stets oberste Priorität haben.
Die Vereinbarung zwischen BMEL und den Verbänden dient der Umsetzung des von den Vereinten Nationen in der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung vereinbarten Ziels 12.3. Die Vereinbarung versteht sich als Grundlage für die Zusammenarbeit bei der Umsetzung der von der Bundesregierung beschlossenen „Nationalen Strategie zur Reduzierung der Lebensmittelverschwendung“.
Die Grundsatzvereinbarung als Download (pdf).
Quelle: BVE
Veröffentlichungsdatum: 10. März 2020