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LALLF: Rückstände in Zitronen und Limetten - Keine übermäßige Pflanzenschutzmittelbelastung

„Jede der 12 untersuchten Proben konventioneller Zitronen und Limetten enthielt Rückstände von Pflanzenschutzmitteln. Es gab aber keine Höchstmengenüberschreitung und daher auch keine Beanstandung“, erklärt Professor Frerk Feldhusen, Direktor des Landesamtes für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei in Rostock.

Bildquelle: Shutterstock.com Zitronen Limetten
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Er ergänzt: „Die außerdem analysierten zwei Proben ökologisch erzeugter Zitrusfrüchte waren komplett rückstandsfrei.“ Die handelsüblichen Obstproben kamen u. a. aus Spanien, Brasilien, Mexiko und Vietnam.

Auf mindestens 400 verschiedene Wirkstoffe wurde jede Probe analysiert. Maximal waren neun Substanzen in einer Limettenprobe nachgewiesen worden. Insgesamt gelang der Nachweis von 14 verschiedenen Wirkstoffen in den Früchten. Es handelte sich überwiegend um zugelassene Schalenbehandlungsmittel, die das saure Obst nach der Ernte haltbarer machen sollen. Überwiegend waren das Wirkstoffe gegen Schimmelpilze.

Für den Verzehr von Zitrusfrüchten mit Schale sollte auf deren Deklaration geachtet werden. Der Hinweis „ohne Konservierungsmittel“ oder „Schale zum Verzehr geeignet“ ist dann Früchten mit ausgewiesener Nacherntebehandlung vorzuziehen.
„Sollen Limonen und Zitronen zum Genuss in Getränken oder Speisen in Stücken mit Schale oder als ganze Frucht verwendet werden, ist vor dem Servieren ein gründliches Reinigen, am besten ein Abbürsten unter heißem Wasser ratsam. So lassen sich eventuell vorhandene Rückstände sehr gut reduzieren“, rät Feldhusen.

Quelle: LALLF

Veröffentlichungsdatum: 16. März 2020