Aus Sicht der Union der Deutschen Kartoffelwirtschaft e. V. (UNIKA) bietet eine fachliche Neuausrichtung und Weiterentwicklung des Bundesprogramms Energieeffizienz die Chance, ergänzende Anreize zur Energieeinsparung in der Kartoffelwirtschaft nutzen zu können und damit einen weiteren wertvollen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten.
Dabei gilt es sowohl das Energieeinsparpotential der bislang geförderten Effizienzmaßnahmen, wie beispielsweise für Kühlanlagen, vollständig zu nutzen als auch ergänzende Einsparpotentiale zu erschließen.
„Um die Erfolgsgeschichte des Programms für den Klimaschutz fortzuschreiben, ist eine zügige und praktikable Ausgestaltung einer neuen Förderrichtlinie entscheidend“, betont der UNIKA-Geschäftsführer Dr. Sebastean Schwarz vor dem Hintergrund des Auslaufens der Förderrichtlinie zum Ende Februar 2020.
Gemäß dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) wird seit dem 1. Januar 2020 die Förderung von Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz in der Landwirtschaft und im Gartenbau aus dem Energie- und Klimafonds (EKF) der Bundesregierung gespeist und sei dementsprechend fachlich neu auszurichten. Das erforderte, laut Bekanntmachung des BMEL im Bundesanzeiger, das Auslaufen der bislang geltenden Förderrichtlinie.
Mit einer jährlichen Einsparung von rund 230.000 Tonnen CO2-Äquivalente erzielt das Bundesprogramm Energieeffizienz bereits einen großen Erfolg für den Klimaschutz. „Von Beginn an erfreute sich das Programm auch in der Kartoffelwirtschaft einer hohen Akzeptanz, was sich in der großen Investitionsbereitschaft unserer Erzeugerbetriebe in moderne und energieeffiziente Kühlhallentechnik wiederspiegelte. Die Nachfrage der landwirtschaftlichen Betriebe an dem Förderprogramm ist weiterhin ungebrochen hoch. Zum wiederholten Male ist das Programm bereits vor Jahresablauf überzeichnet“, resümiert Dr. Schwarz.
Quelle: Union der Deutschen Kartoffelwirtschaft e.V. (UNIKA)
Veröffentlichungsdatum: 17. März 2020