Der Zentralverband Gartenbau e. V. (ZVG) informiert zu den Auswirkungen der weiteren Ausbreitung des Corona-Virus für die gärtnerischen Betriebe. Unter https://www.g-net.de/coronavirus.html werden neben allgemeinen Informationen zum Virus und den damit verbundenen Symptomen vor allem das Vorgehen bei einem Verdachtsfall im Unternehmen, die bisher angekündigten finanziellen Unterstützungen für Unternehmen und das Prozedere bei der Beantragung von Kurzarbeitergeld erläutert.
Weitere Punkte betreffen Kündigungsmodalitäten, die Stundung von Sozialversicherungsbeiträgen, die mögliche Stundung von Kurzarbeitergelt, Lohnfortzahlungen im Quarantänefall aber auch Entschädigung bei angeordnetem Quarantänefall und Versicherungslösungen. Daneben geht es auch um die Dokumentation wirtschaftlicher Schäden, eine mögliche Verlängerung der Insolvenzantragsfrist und Besonderheiten bei Auszubildenden. Die Angaben werden fortlaufend aktualisiert und erweitert.
Quelle: ZVG
Veröffentlichungsdatum: 23. März 2020