„Wir begrüßen es außerordentlich, dass die EU-Kommission unsere Forderung nach Freizügigkeit für Erntehelfer unterstützt.“ Das erklärte der Geschäftsführer des Deutschen Fruchthandelsverbandes e.V. (DFHV), Dr. Andreas Brügger am 30. März in Bonn.
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Die EU-Kommission hatte die Mitgliedstaaten dazu aufgefordert, die Freizügigkeit von Saisonarbeitskräften während der Coronakrise nicht einzuschränken. Die Einführung von Grenzkontrollen zur Eindämmung der Pandemie sei zwar verständlich, so die Kommission, aber systemrelevante Arbeitskräfte müssten ihr Ziel trotzdem unbedingt ohne Zeitverlust erreichen können. Nach Auffassung der Kommission müssten Erntehelfer wie zum Beispiel medizinisches Personal als systemrelevant eingestuft werden, so eine Kommissionssprecherin.
„Wer jetzt die Grenzen für diejenigen Menschen schließt, die unseren Landwirten bei der Ernte helfen wollen, gefährdet die Versorgung unserer Bevölkerung mit frischem Obst und Gemüse.“ (Brügger) Auch wenn sich zahlreiche Freiwillige in den Erntegebieten gemeldet hätten, so reiche das bei weitem nicht aus, um die vielfach erfahrenen Erntehelfer zu ersetzen.
Außerdem gelte es auch in die Zukunft zu schauen, so Brügger: „In einigen Wochen ist die Krise hoffentlich vorbei. Dann müssen wir den Binnenmarkt wieder gemeinsam in Schwung bringen. Ein Grund mehr, niemandem heute die Türe vor der Nase zuzuschlagen.“
Quelle: Deutscher Fruchthandelsverband e.V.
Veröffentlichungsdatum: 31. März 2020