Ab sofort können auch land- und forstwirtschaftliche Betriebe Unterstützung aus dem Härtefallfonds beantragen. In den vergangenen Wochen wurde das Corona-Hilfspaket in der Höhe von 38 Mrd. Euro vom Nationalrat auf den Weg gebracht. Dieses enthält unter anderem ein Soforthilfepaket für KMUs, Zuschüsse für Garantien und Haftungen zur Kreditsicherung, die Möglichkeit für eine Steuerstundung und ein Notfallhilfepaket.
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Schnelle und unbürokratische Hilfe für besonders betroffene Betriebe
Das Notfallhilfepaket umfasst einen Härtefallfonds, der Hilfen für Kleinstunternehmen, EPUs und auch land- und forstwirtschaftliche Betriebe zur Verfügung stellen soll, die von den Folgen der Corona-Krise wirtschaftlich hart getroffen werden.
"Unsere Betriebe brauchen jetzt schnell und unbürokratisch Hilfe. Dort, wo Absatzwege von heute auf morgen weggebrochen sind oder die Preise der Rohstoffe abstürzen, muss seitens des Bundes schnell Hilfe angeboten werden. Das betrifft momentan vielfach Betriebe mit unter anderem Spezialkulturen, Wein- und Mostbuschenschänken, oder auch Betriebe, die landwirtschaftliche Produkte direkt, an die Gastronomie, Schulen und die Gemeinschaftsverpflegung liefern sowie jene, die gärtnerische Produkte sowohl an Kunden als auch an den Groß- und Einzelhandel vermarkten.
Seitens Sozialversicherung, AMA und Landwirtschaftskammern gab es bereits ein Entgegenkommen, und auch die zuständigen Ministerien, der Bund und die Länder bemühen sich rund um die Uhr um praxistaugliche Lösungen. "Der Härtefallfonds war ein erster wichtiger Schritt. In einem zweiten Schritt muss es weitere Hilfen für stark betroffene Betriebe geben", fordert Strasser abschließend.
Eine Antragstellung ist über das auf der AMA-Homepage (www.ama.at) aufrufbare Onlineformular ab 30. März möglich.
www.bauernbund.at
Quelle: Bauernbund Österreich
Veröffentlichungsdatum: 31. März 2020