Die Spanische Regierung entschied sich diese Woche, strengere Strafmaßnahmen für die Einwohner Spaniens in dem Versuch zu verhängen, die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen. Der Stopp aller nicht-notwendigen Aktivitäten wurde von Montag, dem 30. März, bis Donnerstag, dem 9. April, bekannt gegeben. FEPEX versichert, dass der Obst- und Gemüsesektor seine grundlegenden Aktivitäten aufrechterhält.
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Wie von dem spanischen Verband FEPEX berichtet, ist der Königliche Erlass am 29. März nicht anwendbar für den Sektor von Obst und Gemüse exportierenden Erzeugern, der noch immer als grundlegende Tätigkeit angesehen wird. Die Aktivität des Obst und Gemüse exportierenden Erzeugersektors kann normal innerhalb eines Ausnahmekontexts infolge von Covid-19 durchgeführt werden, so FEPEX.
Der Erlass regelt unter anderem eine Erstattungsfähigkeit bezahlter Beurlaubung für beschäftigte Personen, die keine notwendigen Dienste leisten, um die Mobilität der Bevölkerung in dem Kampf gegen Covid-19 zu reduzieren. Die Tätigkeiten in der Marktlieferkette und in dem Ablauf der Dienste in den Produktionszentren von grundlegenden Waren und Diensten ermöglichen die Kontinuität der Produktion und des Transports von Produkten von dem Ursprung bis zum finalen Ziel.
Quelle: FEPEX
Veröffentlichungsdatum: 31. März 2020