Nach aktuellen Erkenntnissen der wissenschaftlichen Institutionen, dem Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) und der Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) ist es nicht belegt, dass SARS-CoV-2-kontaminierte Lebensmittel oder Verpackungen ein Infektionsrisiko und einen Übertragungsweg zur Ausbreitung von Covid-19 darstellen. Aus diesem Grund besteht auch laut Lebensmittelverband Deutschland keine Veranlassung, Lebensmittelverpackungen nach dem Einkauf zu desinfizieren.
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Medienberichte, die Verbraucher:innen dazu anregen, mit Desinfektionsspray einkaufen zu gehen oder dieses zu Hause zu verwenden, sind unverantwortliche Panikmache in Zeiten, in denen die Menschen ohnehin durch die Gesamtsituation verunsichert sind, so der Verband.
Dr. Sieglinde Stähle aus der Wissenschaftlichen Leitung des Lebensmittelverbands erklärt: "Der entscheidende Übertragungsweg der Coronaviren ist die Tröpfcheninfektion, bei der die Viren in infektiösen Mengen von infizierten Menschen durch Husten oder Niesen als Tröpfchen in die Luft abgegeben und anschließend von anderen Menschen eingeatmet werden und so in die Schleimhäute der oberen Atemwege gelangen. Übertragungen über Oberflächen, wie Einkaufswagen oder Lebensmittelverpackungen, die kurz zuvor mit Viren durch direktes Niesen oder Husten einer infizierten Person kontaminiert wurden, sind als Schmierinfektionen zwar theoretisch denkbar. Aber dann müsste man sich nach Kontakt mit diesen Oberflächen umgehend mit den Händen in den Mund oder in die Augen fassen, denn Coronaviren haben eine geringe Stabilität, wenn sie keinen lebenden Wirt haben. Dadurch dass infizierte Personen ja in Quarantäne sind, und weder beschäftigt werden, noch einkaufen dürfen, wird das theoretische Szenario eines solchen Übertragungswegs eher unwahrscheinlich. Das heißt im Klartext: Wer sich an die allgemeinen Hygieneregeln des Alltags hält, sich während des Einkaufens nicht ins Gesicht und schon gar nicht an den Mund fasst und sich zu Hause gründlich die Hände wäscht, hat einen ausreichenden Infektionsschutz". Lebensmittel, die nicht verpackt sind, wie Obst und Gemüse, sollten ohnehin generell vor dem Verzehr gewaschen bzw. geschält werden.
Der Lebensmittelverband Deutschland hat zudem aktuell eine Argumentationshilfe erstellt, die betroffene Lebensmittelunternehmen und die zuständigen Gesundheitsbehörden in einer einheitlichen Vorgehensweise hinsichtlich der Bewertung der Lebensmittelsicherheit in Zeiten der Covid-19-Pandemie unterstützen soll. Das Papier "Eckpunkte zum Corona-Infektionsschutz - Hygiene bei Abgabe von Lebensmitteln in Bedienung, Selbstbedienung und Take-Away" (http://ots.de/UsSUqT) (oder pdf) zeigt die für den Erhalt der Lebensmittelhygiene und Lebensmittelsicherheit notwendigen Rahmenbedingungen auf, ergänzt um den Blick auf Arbeits- und Kundenschutzmaßnahmen. Es wurde vom Lebensmittelverband in Kooperation mit den Fachverbänden der Branche entwickelt. Die Eckpunkte bieten auch aus Sicht der Lebensmittelüberwachungsbehörden das geeignete Instrumentarium, um der Verantwortung für Hygiene und Sicherheit der Lebensmittel nachzukommen, und fußen auf den vom BfR aufgestellten Grundsätzen zum Coronavirus-Geschehen.
Quelle: Ots/ Lebensmittelverband Deutschland e.V.
Veröffentlichungsdatum: 02. April 2020