Die neue EU-Ökoverordnung wurde eigentlich bereits 2018 veröffentlicht und soll ab dem 1. Januar 2021 in Kraft treten. Dieser Zeitplan könnte sich nun aber aufgrund der Corona-Krise um ein Jahr nach hinten verschieben. Das liegt daran, dass die Verordnung selbst zwar schon fest steht, aber die rechtlichen und praktischen Detailfragen erst noch von der EU-Kommission mittels Durchführungsrechtsakte geregelt werden müssen, so der Deutsche Fruchthandelsverband e.V. (DFHV).
Der Zeitrahmen dafür war ohnehin sehr eng bemessen, bedenkt man die Komplexität vieler Themen und die unterschiedlichen Vorstellungen der Mitgliedstaaten, die in den Entscheidungsprozess eingebunden sind. Die Corona-Krise lähmt die jetzt notwendigen Beratungen und fordert den Behörden zusätzliche Ressourcen ab. Das kann nun dazu führen, dass der Zeitplan nicht mehr eingehalten werden kann.
Daher setzt sich der Berichterstatter im Europaparlament zur EU-Öko-Verordnung, Martin Häusling (Bündnis 90/die Grünen), nun für eine Verschiebung um ein Jahr ein. Auch die deutschen Bio-Verbände stehen hinter dem Anliegen, das In-KraftTreten der EU-Öko-Verordnung auf den 1. Januar 2022 zu verschieben. Zum einen besteht die Befürchtung, dass die Qualität der Rechtsnormen unter dem Zeitdruck leiden könnte, zum anderen sind die Unternehmen derzeit selbst damit ausgelastet, ihre Lieferketten und Produktionen aufrecht zu erhalten und haben keine Kapazitäten, sich auf die neuen Anforderungen der EU-Öko-Verordnung einzustellen.
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Quelle: DFHV Newsletter aktuell 4/2020
Veröffentlichungsdatum: 05. Mai 2020