Die Mitgliedstaaten können Landwirte, die von der Coronakrise besonders betroffen sind, mit bis zu 5000 Euro und und kleine Unternehmen der Agrar- und Ernährungswirtschaft mit bis zu 50.000 Euro entschädigen. Dazu können Mitgliedstaaten, denen noch Mittel aus den Fonds für die Entwicklung des ländlichen Raums zur Verfügung stehen, dieses Geld einsetzen.
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Diese Sondermaßnahme für die am stärksten betroffenen Sektoren der Agrar- und Ernährungswirtschaft hat die Kommission am Montag zusammen mit weiteren Maßnahmen veröffentlicht.
Zu den weiteren Maßnahmen gehören die am 22. April angekündigte Beihilfe für die private Lagerhaltung im Milch- und Fleischsektor, die befristete Genehmigung selbstorganisierter Marktmaßnahmen der Marktteilnehmer in schwer getroffenen Sektoren und die Flexibilität bei Marktstützungsprogrammen.
Flexibilität bei Marktstützungsprogrammen:
Die Kommission wird eine gewisse Flexibilität bei der Durchführung von Marktstützungsprogrammen für Wein‚ Obst und Gemüse, Olivenöl und Bienenzucht sowie des EU-Schulprogramms (Milch, Obst und Gemüse) zulassen. Ziel dieser Flexibilität ist es, das verfügbare Angebot in den einzelnen Sektoren zu begrenzen und so das Gleichgewicht auf diesen Märkten wiederherzustellen. Außerdem kann dadurch der Schwerpunkt der Finanzierung auf das Krisenmanagement gelegt werden.
Zu den außergewöhnlichen Marktmaßnahmen zählen: Weitere Informationen.
Quelle: EU-Aktuell
Veröffentlichungsdatum: 05. Mai 2020