Die Untersuchung von der Niederländischen Behörde für Lebensmittel und Verbraucherproduktsicherheit (NVWA) für verschiedene Freilanderträge ergab für 2019 unter anderem für Freilandgemüse und Obsterträge, dass die Regelungen für die Anwendung von Pflanzenschutzprodukten nicht ausreichend erfüllt werden.
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Das hat sich aus 121 Inspektionen der NVWA 2019 bei Freilanderträgen ergeben, wie Feldfrüchte, Freilandgemüse, Obsterträge oder Ziererträge, um zu prüfen, ob die Erzeuger die Regeln befolgen, wenn sie die Erträge besprühen. Nur in 67% der Fälle halten die Erzeuger die Regeln ein. 2016 waren das noch 80%.
Die NVWA prüft, ob die Erzeuger die Gesetzgebung und Anwenderregelungen erfüllen, weil die Einhaltung der Regelungen für den Schutz der Menschen, Tiere und Umwelt wichtig ist. Die Regelungen für die Verwendung von Pflanzenschutzprodukten sind in den letzten Jahren strenger geworden. Die Kontrolleure der NVWA sehen, dass nicht alle Erzeuger die vorgeschriebenen Techniken haben, um die das Abtreiben reduzierenden Maßnahmen umzusetzen. Dies schafft Risiken für die Umwelt.
Eine schriftliche Verwarnung wurde für eine oder mehrere Verletzungen in 31% der Sprühungen nach unten (also Freilandgemüse) und in 42% der aufwärtigen oder seitwärts gehenden Sprühungen (bei Obst oder Baumerträgen) ausgegeben. Der Großteil der Verletzungen erfüllt die erforderlichen Maßnahmen zur Verhinderung ungewollter Verteilung nicht.
Quelle: Nederlandse Voedsel- en Warenautoriteit (NVWA)
Veröffentlichungsdatum: 27. Mai 2020