Eine Erweiterung der geltenden Regelung zur Verlustverrechnung und die Einführung einer Corona-Rücklage würden die Liquidität im Mittelstand stärken. Die Auswirkungen der Corona-Krise führen bei den Unternehmen zu stornierten und weggebrochenen Aufträgen und Umsätzen, in deren Folge die Unternehmen coronabedingt mit Verlusten rechnen müssen, deren Verrechnung jedoch zeitlich und in der Höhe begrenzt sind.
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Zudem sollte für Unternehmen, die im Jahr 2019 noch Gewinne erwirtschaftet haben, die Möglichkeit einer steuerfreien „Corona-Rücklage“ geschaffen werden, die den Gewinn 2019 mindert und später – in den Jahren 2020 oder ggf. 2021 – aufzulösen ist. Mit diesem Petitum hat sich unser Dachverband BGA, ergänzend zu seiner eigenen Initiative mit grundsätzlichen und weitergehenden steuerlichen Anforderungen, gemeinsam mit 36 weiteren Verbänden anlässlich der öffentlichen Anhörung zum Corona-Steuerhilfegesetz am 25. Mai 2020 in einem Schreiben an den Finanzausschuss des Deutschen Bundestages gewandt.
Quelle: DFHV Newsletter aktuell 5/2020
Veröffentlichungsdatum: 04. Juni 2020