Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat auf Basis von Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 mehrere Notfallzulassungen für das Pflanzenschutzmittel SpinTor zur Bekämpfung der Kirschessigfliege erteilt.
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Hiernach darf das Insektizid mit dem Wirkstoff Spinosad über die bestehende Zulassung hinaus bei den nachfolgenden Kulturen zur Bekämpfung von Kirschessigfliegen (Drosophila suzukii) in folgenden Zeiträumen zum Einsatz gebracht werden:
Mai bis 22. September 2020: Süßkirsche, Sauerkirsche
Juni bis 28. September 2020: Pfirsich, Aprikose
Juni bis 12. Oktober 2020: Pflaume, Zwetsche, Mirabelle, Reneklode
Eine Übersicht mit allen aktuellen Notfallzulassungen für die verschiedenen Kulturen und Zeiträume finden Sie auf der Internetseite des BVL.
Veröffentlichungsdatum: 04. Juni 2020