Vor Abschluss der vierten Verhandlungsrunde über die zukünftige Beziehung von Europäischer Union (EU) und Großbritannien (GB) drücken Copa & Cogeca, Celcaa und FoodDrinkEurope ihre Sorge über den mangelnden Fortschritt während der ernsten drei Runden und das wachsende Risiko aus, dass es kein Abkommen vor Ende der aktuellen Übergangzeit am 31. Dezember 2020 geben wird.
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Der EU-Agrarlebensmittelhandel mit GB belief sich 2019 auf 58 Milliarden EUR und wenn es nicht gelingt, ein Freihandelsabkommen für null Zölle und null Quoten abzuschließen, wird dies ernste Folgen für den Agrarlebensmittelsektor sowohl in der EU als auch GB haben.
Die Einführung von Zöllen in Kombination mit dem Potential für rechtliche Divergenz würde ganzheitliche Lieferketten schwer stören; die Prioritäten für ein bilaterales Handelsabkommen konzentrieren sich auf die Begrenzung dieser Störungen.
Die Agrarlebensmittelkette ist über die begrenzte Menge an Zeit besonders in Sorge, die noch zur Verfügung steht, in der ein Handelsabkommen abgeschlossen und ratifiziert werden könnte. Der Übergang sollte eine ausreichende Länge für Unternehmen haben, um sich auf die Vereinbarungen eines Freihandelsabkommens vorzubereiten und zu planen und eine Situation des Auf-der-Klippe-Stehens zu vermeiden, sagen sie.
Die Kombination von kein Abkommen und keine Verlängerung der Übergangsvereinbarungen würde bedeutend negative Folgen für den EU-Agrarlebensmittelsektor haben. Dabei kann erwartet werden, dass dies einen großen Rückgang der Exportmengen von der EU nach GB, einen bedeutenden Fall der Einnahmen und folgende Arbeitsplatzverluste bedeutet. Die Auswirkungen auf Klein- und Mittelstandsunternehmen, Erzeuger und Agrargenossenschaften wäre besonders nachteilig.
Quelle: Copa & Cogeca, Celcaa, FoodDrinkEurope
Veröffentlichungsdatum: 08. Juni 2020