Das Zweite Corona-Steuerhilfegesetz soll kommende Woche im Eilverfahren von Bundestag und Bundesrat beschlossen werden, damit es zum 1. Juli 2020 in Kraft treten kann. Der Generalsekretär des Deutschen Bauernverbandes, Bernhard Krüsken, sieht das vom Bundeskabinett beschlossene Zweite Corona-Steuerhilfegesetz positiv.
Bernhard Krüsken. Foto © DBV
Bernhard Krüsken: „Dieses Gesetzespaket enthält Erleichterungen und Impulse, die wichtig sind und auch den Landwirten helfen. Wir begrüßen, dass die Vorschläge des Berufsstandes berücksichtigt worden sind. Dazu zählen vor allem die degressive Abschreibung von 25 Prozent, der auf 2021 erweiterte Verlustrücktrag und die verlängerten (Re)-Investitionsfristen beim Investitionsabzugsbetrag und der § 6b-Rücklage. Die Umsatzsteuersenkung im zweiten Halbjahr 2020 soll insgesamt die Verbrauchernachfrage ankurbeln, bedeutet aber zugleich bürokratischen Mehraufwand für die Betriebe.“
Quelle: Deutscher Bauernverband e.V.
Veröffentlichungsdatum: 15. Juni 2020