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Import mit elektronischen Zertifikaten

Für die Einfuhr von Obst und Gemüse benötigt der Importeur eine Reihe verschiedener Einfuhrdokumente, die bislang immer im Original vorzulegen waren. Je nach Erzeugnis handelt es sich hierbei um das Pflanzengesundheitszeugnis, die Warenverkehrsbescheinigung (EUR.1) oder die Biokontrollbescheinigung (COI), so der Deutsche Fruchthandelsverband e.V. (DFHV).

Bildquelle: Shutterstock.com Container
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Für alle diese Dokumente sieht die EU-Gesetzgebung perspektivisch eine papierlose Abwicklung mittels elektronisch signierter Zertifikate vor, die jedoch bislang nicht vollständig umgesetzt wurde. Bedingt durch die COVID-19-Pandemie wurden jedoch übergangsweise Regelungen getroffen, die die papierlose Abwicklung auch ohne elektronische Signaturen ermöglichen. Hierdurch wurde die Einfuhr für unsere Mitglieder deutlich erleichtert.

Mit dem Ziel, die papierlose Abwicklung auch unabhängig von der COVID-19-Pandemie zu erhalten, hat Freshfel nun einen Brief an die Generaldirektionen Handel, Agri, Sante und Taxud der Kommission geschrieben. Hierin wird gefordert, die Umsetzung der papierlosen Abwicklung mit elektronischen Signaturen zu beschleunigen. Bis dorthin sollen die COVID-19 bedingten Ausnahmeregelungen unabhängig von der Pandemie in Kraft bleiben, damit die Importeure ihre Verfahren nicht für einen potenziell kurzen Zeitraum wieder umstellen müssen. Der DFHV unterstützt diese Forderung und steht zu diesem Thema auch in Kontakt mit den nationalen Behörden in Deutschland.

Quelle: DFHV Newsletter aktuell 6/2020

Veröffentlichungsdatum: 01. Juli 2020