Der Zentralverband Gartenbau e. V. (ZVG) begrüßt den hohen Stellenwert von wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit und Wettbewerbsfähigkeit im Programm der deutschen EU-Ratspräsidentschaft, die am 1. Juli begonnen hat. Nur ein europäischer einheitlicher Ansatz unter Einbeziehung aller Stakeholder wird die ambitionierte Klima-, Umwelt- und Biodiversitätsschutzpolitik zum Erfolg führen, ist der ZVG überzeugt.
The European Parliament hemicycle. Quelle: Six Dun / Shutterstock.com
„Die gärtnerischen Unternehmen tragen bereits heute zum Klima- und Umweltschutz bei“, unterstreicht ZVG-Präsident Jürgen Mertz. Um diese Ambitionen noch weiter auszubauen, müssen sie allerdings handlungs- und wettbewerbsfähig bleiben.
Der ZVG befürwortet ausdrücklich die Ankündigung der Bundesregierung, eine nachhaltige und ausgewogene Raum- und Stadtentwicklung voranzubringen und die „Leipzig-Charta zur nachhaltigen europäischen Stadt“ fortzuschreiben. Dabei muss dringend das urbane Grün berücksichtigt werden. Wie von den für Stadtentwicklung zuständigen Ministern der Mitgliedstaaten bereits 2007 in der Charta folgerichtig erkannt, spielt die Qualität von öffentlichen Räumen und urbanen Kulturlandschaften für die Stadtbevölkerung eine zentrale Rolle.
Eine Verschärfung der Klimaziele für 2030 im EU-Klimagesetz sieht der ZVG dagegen kritisch. Die Zielvorgaben müssen realistisch und erreichbar sein, betont Mertz. Die Wettbewerbsfähigkeit der Betriebe im Binnenmarkt darf nicht weiter gefährdet werden, insbesondere durch nationale zusätzliche Maßnahmen.
Notwendig ist zudem eine europäische Harmonisierung der CO2-Bepreisung verbunden mit unterstützenden Maßnahmen für die Betriebe. Durch Effizienzsteigerung und Umstellung auf erneuerbare Energien wird der Gartenbau einen noch stärkeren Beitrag zum Klimaschutz leisten können.
Mit Blick auf die „Farm-to-Fork“-Strategie (Vom Hof auf den Tisch) und der Biodiversitätsstrategie 2030 weist der ZVG auf den notwendigen zusätzlichen Finanzbedarf für Anpassungsmaßnahmen hin. Eine einseitige Betrachtung der Aufwandmenge, wie vorgeschlagen, hält der ZVG nicht für zielführend. Notwendig ist stattdessen eine Minderung des Risikos der Pflanzenschutzanwendung.
Hintergrund:
Am 1. Juli 2020 hat Deutschland für ein halbes Jahr den Vorsitz im Rat der Europäischen Union übernommen. Die Arbeitsschwerpunkte wurden gestern unter dem Motto „Gemeinsam. Europa wieder stark machen.“ veröffentlicht. Unter anderem will die Bundesregierung die Ratsschlussfolgerungen zu der neuen EU-Biodiversitätsstrategie auf den Weg bringen, die Beratung des Entwurfs eines europäischen Klimagesetzes im Rat abzuschließen und die Einführung einer moderaten CO2-Mindestbepreisung im Rahmen des europäischen Emissionshandelssystems (EU ETS) diskutieren.
Quelle: ZVG
Veröffentlichungsdatum: 06. Juli 2020