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ZVG kritisiert gleichsetzung mit der Fleischbranche - steht zum Arbeits- und Hygieneschutz

Mit großem Bedauern nimmt der Zentralverband Gartenbau e. V. (ZVG) die wiederholte Gleichsetzung der Arbeitsbedingungen in der Fleischwirtschaft mit der Saisonarbeit im Gartenbau und in der Landwirtschaft und damit vor allem auch im Bereich Obst und Gemüse zur Kenntnis. Anlässlich der gestrigen Debatte im Bundestag warnen die Bundesfachgruppe Gemüsebau (BfG) im ZVG und die Bundesfachgruppe Obstbau vor falschen Verallgemeinerungen und mahnen eine differenzierte Betrachtung an.

Bildquelle: Shutterstock.com Anbau
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Die Arbeitsbedingungen der Saisonarbeitskräfte sind nicht annähernd vergleichbar mit denen in der Fleischbranche, betonten Christian Ufen, Vorsitzender der Bundesfachgruppe Gemüsebau (BfG) im ZVG und Jens Stechmann, Vorsitzender der Bundesfachgruppe Obstbau.

Der ZVG und die Fachgruppen hatten frühzeitig ein Hygienekonzept für die Unterbringung der Saisonarbeitskräfte und die Arbeitsabläufe erarbeitet, stellt Ufen klar. Die Sicherheit der Mitarbeiter stand dabei von Anfang an im Fokus. Der BfG-Vorsitzende kritisiert die pauschalen massiven Vorwürfe an die Obst- und Gemüsebranche und wirbt für eine fachlich-sachliche Diskussion.

Am 2. April 2020 haben Bundeslandwirtschaftsministerium, Bundeswirtschaftsministerium, Robert Koch-Institut (RKI) und Deutscher Bauernverband (DBV) gemeinsam ein Konzeptpapier erarbeitet, um die Einreise der Saisonarbeitskräfte zu organisieren und den Arbeits- und Hygieneschutz zu gewährleisten. Dieses Konzept haben wir von Anfang an mitgetragen, erinnert Stechmann. Bei der derzeit geltenden Regelung wird begrüßenswerter Weise zudem die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) und ihre Expertise bei den Arbeitsschutz- und Hygienemaßnahmen in den Fokus gerückt.

Es war und ist unabdingbar, dass die Betriebe die Vorgaben zur Unterbringung und zum Arbeitsschutz strikt einhalten, unterstreichen Ufen und Stechmann. Darauf haben wir die Betriebe eindrücklich hingewiesen. Verstöße gegen die vorgeschriebenen Hygiene- und Schutzmaßnahmen müssen unbedingt geahndet werden.

Wir begrüßen die Kontrollen des Zoll in den Betrieben vom 19. Juli 2020, wenn auch der Auftritt der Beamten vor Ort nicht in allen Fällen als verhältnismäßig angesehen werden kann, so die Fachgruppenvorsitzenden. Die wenigen schwarzen Schafe konnten durch die Kontrollen identifiziert werden. Für das Vergehen einzelner unverantwortlicher Betriebe dürfe aber nicht die Branche in Sippenhaft genommen werden.

In Gartenbau und Landwirtschaft werden die Saisonarbeitskräfte direkt bei den Betrieben angestellt und nicht im Rahmen von Werksverträgen, machen Stechmann und Ufen deutlich. Diese Situation mit der Fleischindustrie gleichzusetzen, die oft mit mehreren Subunternehmern arbeite, sei unverantwortlich. Arbeitgeberseitig gestellter oder vermittelter Wohnraum wird bereits jetzt durch die Arbeitsstättenverordnung geregelt.


Hintergrund:
Der Bundestag hat einen Antrag von Bündnis 90/Die Grünen in den Ausschuss für Arbeit und Soziales und den für Ernährung und Landwirtschaft überwiesen, in dem auf „faire Arbeitsbedingungen und angemessenen Gesundheitsschutz für Beschäftigte in der Fleischbranche und Saisonarbeitskräfte in der Landwirtschaft“ gedrängt wird. Unter anderem wird vorausgesetzt, dass sich die Arbeitsbedingungen von Saisonarbeitskräften sich „nur unwesentlich“ von den Zuständen in der Fleischbranche unterscheiden. Dagegen verwehren sich der ZVG und die Fachgruppen entschieden.

Quelle: ZVG

Veröffentlichungsdatum: 07. Juli 2020