„Für den Deutschen Fruchthandelsverband und seine Mitgliedsunternehmen ist die Einhaltung von Menschenrechten und Sozialstandards in den Lieferketten bereits seit mehr als zehn Jahren eine selbstverständliche Verpflichtung.“ Das erklärte der Geschäftsführer des Deutschen Fruchthandelsverbandes e.V. (DFHV), Dr. Andreas Brügger anlässlich der Vorstellung der Eckpunkte des geplanten Gesetzes durch die Minister Heil und Müller.
Geschäftsführer des Deutschen Fruchthandelsverbandes e.V., Dr. Andreas Brügger.Foto © DFHV
Dr. Brügger verwies auf den bereits 2007 veröffentlichten DFHV-Kodex zu Sozialstandards, der in enger Zusammenarbeit mit Greenpeace entwickelt wurde und in allen wichtigen Handelssprachen vorliegt. Der DFHV habe seinen Mitgliedsunternehmen empfohlen, diese Standards in die AGBs und Lieferverträge aufzunehmen. Zudem gebe es heute eine Fülle weiterer Zertifizierungen, die die Unternehmen gemeinsam mit ihren Kunden nutzen.
Das geplante Sorgfaltspflichtengesetz hält Brügger trotzdem für nicht zielführend. „Wenn man zum Beispiel die Lieferkette eines Bananenkartons kontrollieren möchte, darf man nicht nur einen Bauern betrachten. De facto müssten wir die Arbeits- und Lebensbedingungen von Hunderten Personen dokumentieren, die in allen Unternehmen der Lieferkette arbeiten: Pflanzenzüchtung und-vermehrung, Plantagenbewirtung, Ernte, Kartonagenherstellung, Zerlegung, Sortierung, Packbetrieb, Lagerung, Drittlandstransport, Hafenlogistik, Schiffsverladung, Stauer, Seefracht, Hafenlogistik am Zielort, Distributionslager, Reiferei, Zentrallager, Kundendistribution.“ Das sei ein enormer bürokratischer Aufwand, der mit entsprechenden Kosten verbunden wäre. „In den Produzentenländern würde sich so gut wie nichts ändern, außer dass für die Bauern noch weniger Geld übrigbliebe. Das ist eindeutig nicht unser Interesse, und Bundesminister Müller möchte es nach eigenem Bekunden auch nicht“, so Brügger.
Quelle: DFHV
Veröffentlichungsdatum: 16. Juli 2020