Bei der gesundheitlichen Bewertung von Pflanzenschutzmitteln wird das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) ab 1. September 2020 das kumulative Risiko auch für Arbeiter, Nebenstehende und Anwohner bewerten. Das berichtet das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL).
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Antragsteller werden gebeten, bei Antragstellung ab dem 1. März 2021 eine kumulative Risikobewertung für Arbeiter, Nebenstehende und Anwohner und die gegebenenfalls zur Verfeinerung erforderlichen zusätzlichen toxikologischen Informationen in den entsprechenden Teil des Draft Registration Reports (dRR) einzufügen. Bei Anträgen, die sich in Bearbeitung befinden oder bis zum 28. Februar 2021 gestellt werden, ist von den Antragstellern nichts zu veranlassen.
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Quelle: Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
Veröffentlichungsdatum: 16. Juli 2020