Das Kabinett hat die am Mittwoch von der Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft, Julia Klöckner, vorgelegte Neuregelung zur Optimierung der Lebensmittelüberwachung beschlossen. Mit der so genannten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift Rahmen-Überwachung (AVV RÜb) setzt der Bund den rechtlichen Rahmen für eine wirksamere und bundeseinheitliche Lebensmittelüberwachung der Länder.
Bildquelle: Shutterstock.com
Die Länder sind für die Durchführung von Lebensmittelkontrollen verfassungsrechtlich zuständig. Als Kernelement enthält sie Regelungen zur Ermittlung von Frequenzen für Regelkontrollen. Julia Klöckner: "Die Bürger in Deutschland müssen sich darauf verlassen können, dass Lebensmittel sicher sind".
Die Länder hatten das Bundesministerium parteiübergreifend um eine Überarbeitung der AVV RÜb gebeten. Denn die derzeitige Überwachungspraxis zeigt, dass die bisherige Risikoeinstufung von Lebensmittelbetrieben teilweise zu Häufigkeiten von Regelkontrollen führt, die dem Risiko nicht angemessen sind. Das hat zur Konsequenz, dass zu wenig Raum für anlassbezogene Kontrollen in Problembetrieben bleibt. Die Lebensmittelüberwachung in Deutschland erfolgt – dem EU-rechtlichen Grundsatz folgend – grundsätzlich risikoorientiert. Dieser Ansatz wird nun weiter gestärkt. Gleichzeitig mahnt die Bundesministerin bei den zuständigen Ländern eine ausreichende Personalausstattung für die Kontrollen an. Sie seien aufgefordert, wo nötig, nachzubessern.
Die Neuregelung der AVV RÜb, die das Bundesernährungsministerium vorgelegt hat, sieht eine Aktualisierung der Regelkontrollfrequenzen für Lebensmittelbetriebe vor. Die Anwendung dieser Frequenzen soll zur weiteren Vereinheitlichung und Stärkung der Überwachungstätigkeiten zudem verbindlich werden.
Weitere Informationen.
Quelle: BMEL
Veröffentlichungsdatum: 30. Juli 2020