Der Deutsche Fruchthandelsverband e.V. (DFHV) hat seine Mitglieder seit November 2019 regelmäßig über das EUVorhaben zur Absenkung der Rückstandshöchstgehalte (RHG) für die beiden Wirkstoffe Chlorpyrifos und Chlorpyrifos-methyl (auf 0,01* mg/kg) informiert. Das Vorhaben hat die EU-Kommission mit Priorität bearbeitet, weil die EUGenehmigung beider Wirkstoffe am 31.01.2020 endete.
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Am 24. Juli 2020 wurde die zugehörige Verordnung (EU) 2020/1085 im EUAmtsblatt veröffentlicht. Diese enthielt allerdings einige Fehler. In Artikel 1 wird auf einen Anhang (Änderungen pro Wirkstoff-/ Produktkombination) verwiesen, der in der EU-VO fehlte. Zweitens war irrtümlicherweise der 6. August 2020 als Datum angegeben, ab wann die neuen RHGs gültig sein sollten, so DFHV.
In dem Verordnungsentwurf, der im Februar 2020 von den EU-Mitgliedstaaten verabschiedet wurde, war dagegen noch ein verkürzter Zeitraum von drei Monaten vorgesehen (Hinweis: normalerweise sind bei RHG-Absenkungen sechs Monate bis zur Gültigkeit der neuen RHGs üblich). Der DFHV hatte daraufhin seinen europäischen Dachverband gebeten, die „Ungereimtheiten“ mit der EU-Kommission zu klären.
Am 30. Juli hat die EU-Kommission nun eine Berichtigung der VO (EU) 2020/1085 im EU-Amtsblatt veröffentlicht. Demnach gelten die neuen RHG erst ab dem 13. November 2020.
Details zu den entsprechenden Vorhaben „RHG-Änderungen“ erhalten die DFHVMitglieder über den QM-Infoverteiler.
Quelle: DFHV Newsletter aktuell 7/2020
www.dfhv.de
Veröffentlichungsdatum: 04. August 2020