Donnerstag, dem 20. August, sind neue EU-Vorschriften in Kraft getreten, mit denen die Arbeitsbedingungen von Lkw-Fahrern verbessert, die Verkehrssicherheit erhöht und Wettbewerbsverzerrungen im Güterkraftverkehr beseitigt werden sollen. Die neuen Regeln zu den Lenk- und Ruhezeiten müssen bereits ab heute angewendet werden.
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Logistikunternehmen müssen die Arbeitspläne so organisieren, dass Fahrer im internationalen Gütertransport in regelmäßigen Abständen nach Hause zurückkehren können. Die obligatorische Ruhephase am Ende einer Woche, bekannt als regelmäßige wöchentliche Ruhezeit, darf nicht im Führerhaus des Lkw verbracht werden. Wird diese Ruhephase nicht zuhause verbracht, muss das Unternehmen für die Kosten der Unterbringung aufkommen.
Quelle: EU-Aktuell
Veröffentlichungsdatum: 21. August 2020