2019 erreichten 217.239 Tonnen Obst und Gemüse aus Nicht-EU-Ländern die deutschen Häfen oder Flughäfen und wurden zur Qualitätskontrolle bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) angemeldet. Sind die Erzeugnisse korrekt gekennzeichnet und weisen weder Schimmel noch Fäulnis auf, können sie importiert werden und stehen den Verbraucherinnen und Verbrauchern schnellstmöglich im Supermarkt zur Verfügung.
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Von der geprüften Menge wiesen nur 22 Tonnen solch erhebliche Mängel auf, dass sie als nicht verzehrbar eingestuft und damit auch nicht importiert wurden.
Per Risikoanalyse entscheiden die Qualitätskontrolleurinnen und -kontrolleure, welche angemeldete Ware sie überprüfen und auf welche Kontrollen sie verzichten. So wurden im vergangenen Jahr 55.951 Tonnen des angemeldeten Obstes und Gemüses kontrolliert – 1.082 Tonnen wurden in der ersten Kontrolle beanstandet und an die Importeure zur möglichen Korrektur zurückgegeben.
Mängel korrigieren – Lebensmittelverluste reduzieren
Am häufigsten bemängelten die Prüfenden eine fehlende oder fehlerhafte Kennzeichnung der Erzeugnisse, Verderb oder eine nicht ausreichende Reife. Während bei Zwiebeln hauptsächlich Schimmel und Fäulnis beanstandet wurde, war bei Wassermelonen, Äpfeln, Bohnen, Tafeltrauben und Weißkohl eine falsche Kennzeichnung zu kritisieren. Die korrekte Kennzeichnung der Ware ist wichtig, denn sie bietet Verbraucherinnen und Verbrauchern verlässliche Informationen, beispielsweise zum Ursprungsland oder zur Sorte. Für verdorbene Ware sind meist ungenügende Transportbedingungen, wie falsche Kühlung, verantwortlich.
In den meisten Fällen entschieden sich die Importeure, die Kennzeichnung zu korrigieren und verdorbene Erzeugnisse auszusortieren. Durch eine Nachkontrolle prüfte die BLE, ob die normgerechte Aufbereitung erfolgt war und stellte in diesem Fall eine Konformitätsbescheinigung aus. Letztlich mussten nur 22 Tonnen unter zollamtlicher Aufsicht vernichtet werden.
Weitere Informationen unter https://www.ble.de/DE/Themen/Ernaehrung-Lebensmittel/Vermarktungsnormen
Quelle: BLE
Veröffentlichungsdatum: 08. September 2020