Am 19. August 2020 hat das Bundeskabinett eine Verordnung zur Einführung der Nutri-Score Kennzeichnung auf Lebensmitteln beschlossen. Die Kennzeichnung soll auf der Vorderseite von Lebensmittelverpackungen erfolgen und den Verbrauchern eine schnelle Übersicht über die Nährwerteigenschaften eines Lebensmittels geben.
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Die Skala des Nutri-Scores reicht von A (grün) bis E (rot), wobei ein Lebensmittel mir grüner A-Bewertung eher zu einer gesunden Ernährung beitragen soll, als ein schlechter bewertetes Lebensmittel, so der Deutsche Fruchthandelsverband e.V. (DFHV). Zur Ermittlung des Nutri-Scores werden verschiedene Nähr- und Inhaltsstoffe miteinander verrechnet, wobei ein hoher Bestandteil von Salz, Zucker und Fett sich negativ auf den Nutri-Score auswirkt und ein hoher Gehalt von Obst, Gemüse und Nüssen sich positiv auswirkt.
Der Verordnungsentwurf wurde bereits im März 2020 zur Notifizierung bei der EU-Kommission vorgelegt. Nach Ablauf der sechsmonatigen Stillhaltefrist soll sie vom Bundesrat beschlossen werden und dann ab November 2020 in Kraft treten. Die Verordnung regelt jedoch nur eine freiwillige Kennzeichnung mit dem Nutri-Score, da eine verpflichtende nationale Anwendung durch geltendes EURecht ausgeschlossen wird. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft wird sich aber im Rahmen der Deutschen Ratspräsidentschaft für eine EU-weite Nutri-Score Kennzeichnung einsetzen. In Frankreich und Belgien wird der Nutri-Score bereits verwendet und in Spanien, Portugal, den Niederlanden und der Schweiz wird ebenfalls über die Einführung diskutiert. Italien lehnt das Nutri-Score System hingegen ab, da insbesondere viele typisch italienische Produkte, wie beispielsweise Pasta, Parmesan und Pesto schlecht abschneiden.
Quelle: DFHV Newsletter aktuell 8/2020
Veröffentlichungsdatum: 14. September 2020