Der Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V. fordert von der Kommissionspräsidentin entschlossene Aussagen, die die Digitalisierung Europas zum Schlüsselthema machen. Laut dem Digitalverband lastet derzeit ein massiver Druck auf der europäischen Digitalwirtschaft. Nicht nur die Coronak rise erschwert die Lage, sondern auch die aktuellen Entwicklungen im Bereich der Datenverarbeitung stellen die europäische Digitalwirtschaft vor große Herausforderungen.
BVDW-Präsident Matthias Wahl Foto © Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V.
Die Europäische Union muss handeln und einen gesetzlichen Rahmen schaffen, damit die Digitale Wirtschaft in Europa weiterwächst. Der Digital Services Act ist beispielsweise ein mögliches Instrument, das die Wirtschaft stärken kann, erklärt BVDW-Präsident Matthias Wahl.
„Die Geschäftsmodelle der Digitalwirtschaft basieren auf Daten und ihrer Verarbeitung“, so Matthias Wahl. „Nicht nur wegen der Coronapandemie, sondern auch wegen einiger wichtiger Entwicklungen im Bereich der Datenverarbeitung steht die europäische Digitalwirtschaft vor großen Herausforderungen. Dazu gehören der Wegfall des EU-US Privacy Shield, das Planet-49-Urteil des Bundesgerichtshofs sowie das drohende Aus der Third-Party-Cookies oder auch die Änderungen in Apple iOS 14.“
Damit in Deutschland und Europa auch weiterhin starke digitale Unternehmen vertreten sind, muss die Politik diesen Druck erkennen und ihn lockern. Gerade die Coronakrise hat gezeigt, wie wichtig die Digitalisierung als Ausweg aus einer angespannten Situation ist. „Der Digitalwirtschaft und den Bürgern in Europa den Boden unter den Füßen wegzuziehen wird dazu führen, dass wir in unseren lokalen Märkten noch abhängiger von Unternehmen aus China und den USA werden als wir es ohnehin bereits sind. Wir brauchen jetzt klare Flanken der europäischen Politik für die Vollendung des digitalen Binnenmarktes, fairen Wettbewerb und im Bereich Privacy einen sinnvollen Interessenausgleich zwischen dem Schutz der Nutzer und der Innovationsfähigkeit europäischer Unternehmen.“
Quelle: BVDW
Veröffentlichungsdatum: 18. September 2020