Ein Beispiel. Ein renommierter und stadtbekannter Dienstleister wurde durch eine Recherchepanne eines Journalisten um seinen guten Ruf gebracht. Durch eine halbseitige Ehrenerklärung in der nächsten Ausgabe war der rechtlichen Seite genüge getan. Der Dienstleister musste später auf Grund seines ruinierten Rufes Insolvenz anmelden.
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Veröffentlichungsdatum: 23. September 2020