Der Fachbeirat Obst, Gemüse, Kartoffeln hat auf seiner Sitzung am 17. September 2020 die Revisionen und Neuerungen für die QS-Anforderungen ab 2021 beschlossen. Ziel dieser Anpassungen ist es, den Dokumentationsaufwand zu reduzieren und die Lebensmittelsicherheit weiter zu verbessern.
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Auf der Stufe Erzeugung werden künftig KO-Anforderungen bei Dokumentationsaufgaben verringert. Damit wird ein noch stärkerer Fokus auf Anforderungen an die Lebensmittelsicherheit gelegt. Die zum 1. Mai 2020 in Kraft getretenen Änderungen in der Düngeverordnung führen ebenfalls zu Anpassungen: In dem Kapitel Düngung werden die neuen gesetzlichen Vorgaben berücksichtigt, die bundesweit alle Erzeuger betreffen. Hinsichtlich der Überprüfung der mikrobiologischen Wasserqualität beschloss der Fachbeirat, dass die Beprobungsfrequenz nicht mehr statisch vorgegeben wird, sondern auch auf Grundlage der neuen QS-Arbeitshilfe Risikoanalyse mikrobiologische Wasserqualität ermittelt werden kann.
Im Leitfadens Großhandel Obst, Gemüse, Kartoffeln wurden für 2021 die Vorgaben an den Handel mit be- und verarbeiteter Ware in einem neuen separaten Kapitel ergänzt. Die Anforderungen umfassen insbesondere Vorgaben zur Temperaturerfassung und -überwachung im Zuge der Verpackung bzw. Lagerung von kühlpflichtigen Waren.
Außerdem hat der Fachbeirat den Start des Pilotprojekts auditübergreifende Kontrolle – Cross Checks beschlossen. Ziel dieses Projekt ist es, die Zuverlässigkeit der Warenidentität im QS-System zwischen den jeweiligen Stufen über Cross-Checks zu prüfen und zu bestätigen.
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Quelle: QS Qualität und Sicherheit GmbH
Veröffentlichungsdatum: 25. September 2020