Den Abschluss des Nationalen Wasserdialogs kommentiert der Generalsekretär des Deutschen Bauernverbandes, Bernhard Krüsken: „Der Wasserdialog hat wichtige und notwendige Diskussionen angestoßen. Einige Fragen zu den Grenzen des Ordnungsrechts und den Prioritäten für die zukünftige Wasser-Nutzung sind allerdings offen geblieben. Zudem war die Besetzung des Dialoges nicht ausgewogen und nicht in allen Punkten konnte ein Konsens erreicht werden. Das BMU muss nun verantwortungsbewusst mit dem Ergebnis umgehen und Dissense anerkennen.“
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Die Landwirtschaft habe den Gewässerschutz als wichtiges Ziel anerkannt und sich mit erfolgreichen Beispielen für einen kooperativen Gewässerschutz in Deutschland in den Dialog eingebracht. In dem Prozess sind wie in einem Brennglas die künftigen Herausforderungen der Wasserwirtschaft sichtbar geworden, von der Anpassung an den Klimawandel, der Erneuerung der öffentlichen Wasserinfrastruktur, vorhandenen Nutzungskonkurrenzen bis hin zu Stoffeinträgen aus Gesellschaft, Industrie und Landwirtschaft. Es gelte nun, die erforderliche Abwägung mit anderen Zielen vorzunehmen. „Eine Wasserstrategie darf Gewässerschutz und Nahrungsmittelproduktion nicht gegeneinander ausspielen. Versorgungssicherheit bei Nahrungsmitteln ist mehr denn je ein wichtiges Ziel. Einigkeit bestand darin, dass Leistungen der Landwirtschaft für eine gewässerschonende Landbewirtschaftung honoriert werden und sich auch im Preis der Produkte widerspiegeln müssen“, so Krüsken. Die Anpassung an den Klimawandel wird einen höheren Wasserbedarf in der Landwirtschaft zur Folge haben. Die Trinkwasserversorgung und Nahrungsmittelproduktion müssten beide als vorrangig eingestuft werden.
Kritisch zu beurteilen sei, dass der Dialog insgesamt zu sehr aus einer nationalen Sicht geführt und die globalen Zusammenhänge im Bereich der Märkte, des Wettbewerbs und mögliche Verlagerungseffekte ausgeklammert wurden. Trotz der identifizierten Verantwortung von Handel und Verbrauchern beim Gewässerschutz wurde die Diskussion ohne diese Akteure geführt. Auch die umfangreichen Fortschritte im Gewässerschutz hinsichtlich der Wasserqualität und der Weiterentwicklung des landwirtschaftlichen Fachrechts blieben im Wasserdialog wenig beachtet. Auch die Wasserwirtschaft müsse anerkennen, dass in Natur und Landschaft Null-Emissionen nicht machbar sind.
Quelle: DBV
Veröffentlichungsdatum: 09. Oktober 2020