Der Niederländische Verband der Agenturen für befristete Beschäftigung (ABU) gab bekannt, dass sie ihr „Sicherheitsprotokoll für Wanderarbeiter“ aktualisiert haben. Das geänderte Protokoll macht nun eine Ausnahme zu den aktuellen Regierungsrichtlinien für den Reisehinweis orange, berichtete die Dachorganisation für den Obst- und Gemüsesektor, GroentenFruit Huis.
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Mit dem Reisehinweis orange gilt die Regelung, dass jemand bei Ankunft in den Niederlanden für 10 Tage in Quarantäne muss. Der ABU hat nun in das Protokoll aufgenommen, dass, wenn Wanderarbeiter „demonstrativ zu den Interessen der niederländischen Wirtschaft und Gesellschaft beitragen“, sie sich für eine Ausnahmeposition qualifizieren und ihre Quarantäne bei der Bedingung unterbrechen können, dass es ein negatives Testergebnis bei Ankunft in den Niederlanden gibt.
Befolgen der Richtlinien
GroentenFruit Huis stellt das Erwünschtsein dieser Ausnahme sehr in Frage. Als ein Sektor profitieren sie von allen Arbeitern, die ihre Arbeit unter sicheren Bedingungen leisten können, und sie müssen alles tun, was sie können, um eine Ansteckung zu verhindern. GroentenFruit Huis rät deshalb allen Mitgliedern dringend, die Richtlinien der Regierung zu beachten, also eine Quarantäne von 10 Tagen. Auch bei dem Einsatz von befristeten Arbeitern. Selbst mit einem negativen Testergebnis gilt die Richtlinie: 10 Tage in Quarantäne, wenn man aus einer Gegend mit einem Reisehinweis orange kommt. Schließlich können wegen der Inkubationszeit innerhalb von 10 Tagen nach Eintritt in die Niederlande Krankheitssymptome noch auftreten.
Die Idee dabei ist: Gemeinsam bekommen wir Corona unter Kontrolle, heißt es.
Quelle: GroentenFruit Huis
Veröffentlichungsdatum: 23. Oktober 2020