Bereits seit einigen Jahren ist der Schädling Thaumatotibia leucotreta (deutsch: Falscher Apfelwickler; englisch: False Coddling Moth, FCM) im Fokus der EU-Kommission, wenn es um den Import von Obst und Gemüse aus Afrika geht. Für Aufsehen in der Branche sorgte der Schädling als neue pflanzengesundheitliche Maßnahmen für den Import aus Afrika beschlossen wurden, die eine verpflichtende Kältebehandlung unter anderem für Zitrusfrüchte vorschrieben, so der Deutsche Fruchthandelsverband e.V. (DFHV).
Bildquelle: Shutterstock.com
Nach deutlichem Protest, auch durch den DFHV, wurde die Regelung erweitert und alternativ zur Kältebehandlung auch andere Maßnahmen zugelassen, die die Einschleppung des Schädlings effektiv verhindern.
Seitdem verfolgt Südafrika einen „systematischen Ansatz“ im Umgang mit dem Falschen Apfelwickler, der aus einem intensiven Monitoring in Verbindung mit Pflanzenschutzmaßnahmen besteht. Die EU-Kommission stellt nun aber wieder eine erhöhte Anzahl an Beanstandungen bei Zitrusfrüchten aus Südafrika fest und hat die EFSA mandatiert, den systematischen Ansatz in Südafrika auf seine Effektivität hin zu untersuchen. Sowohl die Kommission als auch die Mitgliedstaaten beobachten die Situation kritisch und werden entsprechend eingreifen, sollte es zu weiteren negativen Entwicklungen kommen.
Quelle: DFHV Newsletter aktuell 10/2020
Veröffentlichungsdatum: 02. November 2020