Die EU-Kommission hat ihre Pläne für Mindestlöhne in Europa vorgestellt. Der HDE sieht das kritisch: „Die Systeme der Lohnfestsetzung in den EU-Mitgliedstaaten sind sehr unterschiedlich und historisch gewachsen. Diese Vielfalt spiegelt die nationalen Traditionen wider und muss bewahrt werden. Ein eigener Rechtsrahmen der EU zu Mindestlöhnen stellt einen erheblichen Eingriff dar und würde gegen das Subsidiaritätsprinzip verstoßen“, so der HDE-Geschäftsführer Arbeits- und Sozialpolitik, Steven Haarke.
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Die geltenden europäischen Verträge schließen eine Zuständigkeit der EU für das Arbeitsentgelt aus.
Erst im Sommer hatte die unabhängige Mindestlohnkommission in Deutschland einen deutlichen Anstieg des gesetzlichen Mindestlohns über die nächsten zwei Jahre beschlossen. Haarke: „Die Mindestlohnkommission orientiert sich dabei schon heute insbesondere an der wirtschaftlichen Lage und der allgemeinen Tarifentwicklung. Das hat sich soweit bewährt.“
Quelle: HDE
Veröffentlichungsdatum: 02. November 2020