Bei Quarantäneregelungen für Reiserückkehrer zur Bekämpfung der Corona-Pandemie orientieren sich die Bundesländer an der Muster-Quarantäneverordnung des Bundes. Während Fahrpersonal des Güterverkehrs bisher davon ausgenommen war, sieht die neueste Änderung eine Quarantäne für alle Personen vor, die sich mehr als 72 Stunden in einem Risikogebiet aufgehalten haben. Eine Gruppe von Verbänden um den Deutschen Raiffeisenverband (DRV) lehnt diese Verschärfung ab.
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Logistik gewährleistet Versorgungssicherheit
"Derart praxisferne Regelungen tragen nicht zu einer Verbesserung des Infektionsschutzes bei. In der Agrar- und Ernährungswirtschaft müssen viele Rädchen zuverlässig ineinandergreifen, um die Versorgung der Landwirtschaft und der Bevölkerung zu gewährleisten", gibt der Präsident des Deutschen Raiffeisenverbandes, Franz-Josef Holzenkamp, zu bedenken.
Für die Besatzung eines Binnenschiffes besteht während einer Landesdurchfahrt kein Infektionsrisiko. Trotzdem wäre jede Rückkehr in das Bundesgebiet mit Quarantänemaßnahmen verbunden. Müssten sich die Schiffsbesatzungen regelmäßig in Quarantäne begeben, würde die Rohstoffversorgung unter anderem mit Getreide und Futtermitteln binnen kürzester Zeit zum Erliegen kommen. Die Versorgungssicherheit der Bevölkerung mit Lebensmitteln wäre gefährdet. Zusätzliche LKW mit schiffstauglichen Massengütern würden über die Straßen rollen.
Auch im Namen des Bundesverbandes Agrarhandel (BVA), des Deutschen Verbands Tiernahrung (DVT) und des Vereins der Getreidehändler der Hamburger Börse (VdG) fordert DRV-Präsident Holzenkamp von der Bundes- und Landespolitik, die Muster-Quarantäneverordnung an dieser Stelle zu überarbeiten beziehungsweise eine Ausnahme bei den Länderregelungen zu schaffen.
Quelle: Deutscher Raiffeisenverband
Veröffentlichungsdatum: 03. November 2020