In der letzten Sitzung des Ständigen Ausschusses (SCoPAFF Residues) am 28./29. September 2020 haben die EU-Mitgliedstaaten insgesamt fünf Verordnungsentwürfe zur Änderung von Rückstandshöchstgehalten (RHG) angenommen.
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Wie der Deutsche Fruchthandelsverband e.V. (DFHV) berichtet, betrifft dies bei Obst und Gemüse vorrangig RHG-Absenkungen für insgesamt 25 Wirkstoffe, unter anderem für Chlorothalonil, Chlorpropham (Keimhemmungsmittel bei Kartoffeln), Ethoprophos, Propiconazol und weitere sechs Wirkstoffe, deren EU-Zulassungen nicht erneuert wurden oder die in der EU noch nie zugelassen waren.
Nur bei einem Verordnungsentwurf handelt es sich vorrangig um RHG-Anhebungen für insgesamt 13 Wirkstoffe, von denen aber nur fünf Wirkstoffe den Obst- und Gemüsebereich betreffen (Aclonifen, Boscalid, Etofenprox, Mefentrifluconazol und Triclopyr).
Details zu den jeweiligen Änderungen, den Produkt-/Wirkstoffkombinationen und ab wann die neuen RHG voraussichtlich gültig werden, erhalten die DFHVMitglieder über den separaten QM-Infoverteiler.
Quelle: DFHV Newsletter aktuell 10/2020
Veröffentlichungsdatum: 09. November 2020