Nach der Entscheidung des Bundesrates über die Einwegkunststoff-Verbotsverordnung weist die IK Industrievereinigung Kunststoffverpackungen e.V. auf die Bedeutung von To-Go-Verpackungen für die Gastronomie und den Handel hin.
Dr. Martin Engelmann, Hauptgeschätsführer der IK Industrievereinigung Kunststoffverpackungen. Foto © IK
„Die Corona-Pandemie zeigt uns gerade deutlich, wie sehr wir auf Serviceverpackungen aus Kunststoff angewiesen sind. Für das Mitnahme- und Liefergeschäft sind sie einfach unverzichtbar“, erklärt IK-Hauptgeschäftsführer Dr. Martin Engelmann. Es ist deshalb gut, dass die Bundesländer Forderungen nach weiteren Verpackungsverboten in Deutschland eine Absage erteilt haben. Diese hätten eine Vielzahl von Kunststoffverpackungen ungerechtfertigt diskriminiert und ökologisch oftmals nachteiligen Materialen oder Verbundlösungen einen Vorschub geleistet.
„Gut recycelbare Kunststoffverpackungen zu verbieten, ist ökologischer Unsinn“, so Engelmann. „Denn solche Verbote führen nur zu einem Anstieg von schwer recycelbaren Papier-Kunststoff-Verbundverpackungen. Aluminiumverpackungen wiederum sind für die Gastronomie deutlich teurer und haben aufgrund von Gewicht und Energiebedarf noch dazu einen größeren CO2-Rucksack verglichen mit Kunststoffverpackungen.“
Europaweit einheitliche Verpackungsregelungen
Die IK weist in diesem Zusammenhang außerdem darauf hin, wie wichtig einheitliche Verpackungsregelungen im EU-Binnenmarkt für die Wirtschaft sind. Nur wenn die Mitgliedstaaten die EU-Vorgaben einheitlich umsetzen, kann der freie Austausch von zumeist verpackten Waren im europäischen Binnenmarkt gesichert werden. Forderungen nach weiteren Verpackungsverboten in Deutschland lehnt die IK strikt ab.
„Regelungen für Verpackungen müssen weiterhin ausschließlich auf EU-Ebene getroffen werden, ansonsten droht ein Flickenteppich unterschiedlicher Vorschriften und damit das Ende des freien Warenverkehrs in der EU“, so Dr. Engelmann.
Auch wenn die deutsche Umsetzung den EU-Vorgaben im Wesentlichen 1:1 folgt, gibt es dennoch Kritik von Seiten der Verpackungshersteller: „Leider weicht die deutsche Verordnung in einem wichtigen Punkt von der Richtlinie ab“, kritisiert Engelmann. Konkret geht es darum, dass die EU-Richtlinie nur für solche To-Go-Lebensmittelbehälter gilt, die tendenziell achtlos weggeworfen werden. Dadurch, dass dieses Kriterium nicht ausdrücklich in die Verordnung aufgenommen wurde, droht in Deutschland eine andere Auslegung als im Rest der EU. Die IK wird bei der Umsetzung der Regelung in Deutschland genau darauf achten, dass die Vorgaben der EU-Kommission für eine einheitliche Anwendung erfüllt werden.
Die gesamte Stellungnahme sowie ein ergänzendes Interview mit Kurt Schüler [Link], Gesellschaft für Verpackungsmarktforschung, zu den Folgen der Verbote und Angaben zu betroffenen Mengen finden auch unter: www.newsroom.kunststoffverpackungen.de
Quelle: IK
Veröffentlichungsdatum: 09. November 2020