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CVUA Stuttgart: Pflanzenschutzmittelrückstände in Kartoffeln

Erdapfel, Grumbeere oder Tüfte, Namen hat die Kartoffel viele, doch eins haben sie gemeinsam: Ein aufmerksamer Blick im Supermarkt oder Hofladen auf das Schild bei der Ware oder dem Etikett an der Verpackung verrät dem Käufer „Nach der Ernte behandelt“. Werden noch weitere Pflanzenschutzmittelrückstände in Kartoffeln gefunden?

Bildquelle: Shutterstock.com Kartoffel
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Fazit CVUA Stuttgart

Um Kartoffeln aus konventionellem Anbau nach der Ernte während der Lagerung möglichst lange haltbar zu machen, wurden diese in vielen Fällen mit dem Wachstumsregulator Chlorpropham behandelt. Kenntlich gemacht werden muss dies durch die Angabe „Nach der Ernte behandelt“. Erfreulicherweise wurde trotz des häufigen Nachweises von Chlorpropham in den konventionell erzeugten Kartoffelproben der gesetzlich festgelegte Höchstgehalt nie überschritten. Im Hinblick auf die Belastung mit weiteren Pflanzenschutzmitteln zeigt sich (ohne Berücksichtigung der formalen Beanstandungen von Chlorat) : 96 % der seit 2016 untersuchten Proben Kartoffeln aus konventionellem Anbau sind unauffällig, bei ökologisch erzeugter Ware sogar 98 %.

Bio ein Unterschied?

In den meisten Fällen sind in Produkten aus ökologischer Erzeugung keine oder nur Spuren von Pestizidrückständen nachweisbar. Bio-Produkte enthalten zudem deutlich seltener Mehrfachrückstände als ihre konventionellen Vertreter [2]. Dies gilt auch für Kartoffeln:

Kartoffeln – „Nach der Ernte behandelt“

Nicht selten findet der Verbraucher beim Kauf von Kartoffeln auf einem Schild bei der Ware oder direkt auf dem Etikett der Verpackung den Hinweis „Nach der Ernte behandelt“. Was steckt dahinter.

Um Kartoffeln nach der Ernte während der Lagerung möglichst lange haltbar zu machen, werden diese in vielen Fällen mit dem Wachstumsregulator Chlorpropham behandelt. Dieser verlangsamt das Auskeimen der Kartoffeln, verlängert somit ihre Haltbarkeit und ermöglicht es, die Knollen über einen größeren Zeitraum hinweg zu lagern.

Bei Kartoffeln aus konventionellem Anbau war die Anwendung des Keimhemmungsmittels Chlorpropham bisher in Deutschland zulässig, musste jedoch durch die Angabe „Nach der Ernte behandelt“ kenntlich gemacht werden. Namentlich genannt werden musste der Stoff allerdings nicht. Bei Erzeugnissen aus ökologischem Anbau hingegen ist diese Form der Haltbarmachung von Kartoffeln nicht erlaubt. Abbildung 1 zeigt die Nachweishäufigkeit der bei Kartoffeln aus konventionellem Anbau angewendeten Wirkstoffe. Chlorpropham wurde in 54 % der untersuchten Proben nachgewiesen und ist damit der auf Kartoffeln am häufigsten vorkommende Pflanzenschutzmittelwirkstoff.

Weitere Informationen.

Quelle: CVUA Stuttgart

Veröffentlichungsdatum: 16. November 2020