Am 9. November 2020 hat QS Qualität und Sicherheit GmbH die Rückverfolgbarkeitstests für den Produktbereich Obst, Gemüse, Kartoffeln gestartet. Hierzu werden Produktproben ausgehend von den Filialen des Lebensmitteleinzelhandels über alle Stufen der Wertschöpfungskette bis hin zum jeweiligen Erzeugerbetrieb zurückverfolgt.
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Der Fokus der diesjährigen Rückverfolgbarkeitschecks liegt auf den Produkten Apfel, Tomate und Brokkoli, wie der QS Qualität und Sicherheit GmbH berichtet.
Alle QS-Systempartner müssen die Rückverfolgbarkeit eines von ihnen erzeugten bzw. vermarkteten Produktes jederzeit sicherstellen können. Die lückenlose Rückverfolgbarkeit garantiert, dass in einem Ereignisfall festgestellt werden kann, zu welchem Zeitpunkt und durch welche Betriebe das Produkt hergestellt, gelagert und transportiert wurde. Um dies sicherzustellen, führt QS regelmäßig Rückverfolgbarkeitschecks durch.
Am 9. November 2020 hat QS die Rückverfolgbarkeitstests für den Produktbereich Obst, Gemüse, Kartoffeln gestartet. Hierzu werden Produktproben ausgehend von den Filialen des Lebensmitteleinzelhandels über alle Stufen der Wertschöpfungskette bis hin zum jeweiligen Erzeugerbetrieb zurückverfolgt. Der Fokus der diesjährigen Rückverfolgbarkeitschecks liegt auf den Produkten Apfel, Tomate und Brokkoli.
Zusätzlich werden die Reaktionszeiten zwischen der Kontaktaufnahme durch QS und der jeweiligen Benennung des Vorlieferanten auf den Prüfstand gestellt. Hierbei gilt sicherzustellen, dass die Informationen zur Rückverfolgbarkeit binnen 24 Stunden nach Kontaktaufnahme bei QS vorliegen.
Im Zuge der Rückverfolgbarkeitschecks werden die Produktproben außerdem auf die Einhaltung der Rückstandshöchstgehalte sowie auf den Nachweis von für die Kultur nicht zugelassenen Wirkstoffen kontrolliert. In diesem Zusammenhang werden von den Erzeugerbetrieben Angaben über die eingesetzten Pflanzenschutzmittel angefordert. Um die deklarierte Herkunft der Produkte zu verifizieren, werden darüber hinaus bei einzelnen Produkten Isotopenanalysen durchgeführt.
Quelle: QS Qualität und Sicherheit GmbH
Veröffentlichungsdatum: 17. November 2020